AGB

AGB – Partybus Österreich
Sascha Reischl Partybus Österreich Busunternehmen / Kimmersdorferstrasse 16 / 4502 St.Marien

1. Allgemeines und Gültigkeit

+ Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen, Fahrten, Werbeaktivitäten oder sonstigen Einsätze in denen eines der Partybus Österreich Eventfahrzeuge zum Einsatz kommt.

+ Diese AGB gelten in besonderer Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Partybus Österreich, welche ebenso als fixer Bestandteil jedes Vertrags oder Auftrags Ihre Gültigkeit haben.

+ Für Ausfahrten/Personentransport gilt zusätzlich die OÖ Betriebsordnung. Diese liegt im Fahrzeug auf.

+ Sollten zu einem Themenbereich unterschiedliche Aussagen in den beiden Geschäftsbedingungen getroffen werden (z.B. Anzahlung, Stornobedingungen), so behalten für alle Angelegenheiten betreffend des Partybus Österreich diese vorliegenden, besonderen AGB ihre Gültigkeit.

2. Für Selbstfahrer

+ Der Mieter/Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug schonend und fachgerecht zu behandeln. Als Lenker des Fahrzeugs dürfen vom Kunden nur Inhaber eines Führerscheins der Klasse D mit Berufskraftfahrer Ausbildung und ausreichender Erfahrung eingesetzt werden.

3. Fachgerechte und schonende Behandlung während der Fahrt

+ Sollten während einer Fahrt Personen im Fahrzeug sein, haben sämtliche Passagiere zu sitzen und ein dem Straßenverkehr angemessenes Verhalten zu zeigen. Der Ausleiher ist diesbezüglich verantwortlich für seine Gäste und hat im Falle jedweder Konsequenzen den Vermieter uneingeschränkt schadlos zu halten.

+ Sollte der Ausleiher selbst nicht anwesend sein, so hat er unaufgefordert eine entsprechende Ersatzperson zu bestimmen die seine Pflichten wahrnimmt.

+ Das Fahrzeug darf (während der Fahrt) mit maximal die angeschriebene Mitfahreranzahl plus Fahrer besetzt werden. Der Lenker des Fahrzeugs hat die Gäste zu Beginn der Fahrt auf adäquates Verhalten zu ermahnen. Letztendlich verantwortlich für das Verhalten der Gäste, inklusive jeglicher möglicher Konsequenzen, ist jedoch wie erwähnt der Mieter.

+ Den Anweisungen des Fahrpersonals, Lenkers und/oder Reiseleiters ist unbedingt Folge zu leisten. Es obliegt dem Fahrpersonal im Falle ungebührlichen oder gefährlichen Verhaltens die Fahrt abzubrechen bzw. einzelne Personen von der Benutzung des Fahrzeugs auszuschließen.

+ Mitgeführte Ladung ist entsprechend zu sichern. Das Befördern von leicht entzündlichen, giftigen oder auf andere Weise gefährlichen Stoffen ist strengstens verboten. Für allfällige Schäden oder Strafen haftet der Ausleiher.

+ Die Beförderung von Gepäck oder Waren erfolgt auf eigene Gefahr.

+ Wird das Fahrzeug in der Zeit der Vermietung von dem Ausleiher oder einem seiner Mitarbeiter/Assoziierten bewegt, so haftet der Ausleiher in dieser Zeit zur Gänze für allfällige Unfälle oder sonstige entstandene Schäden.

4. Genehmigungen

+ Sofern nicht explizit vorab anders vereinbart, ist der Ausleiher im Rahmen seiner Veranstaltereigenschaft auch für das Maß der im und um den Bus gespielten Lautstärke verantwortlich.

+ Wenn nicht anders vereinbart, so hat bei Übernahme des Ausschanks durch den Ausleiher dieser entsprechende Ware, Personal und Konzessionen selbst zur Verfügung zu stellen.

5. Haftung, Schäden und Reinigung

+ Für allfällige Schäden am Fahrzeug, welche durch den Ausleiher, dessen Mitarbeiter, Gäste oder sonstige Assoziierte entstehen, haftet der Ausleiher. Dazu ist auf Wunsch des Ausleihers von beiden Parteien gemeinsam bei Übergabe und Rücknahme des Busses ein Übernahmeprotokoll zu erstellen.

+ Die Sorgepflicht/Haftungsdauer des Mieters beschränkt sich nicht auf den Zeitraum der Veranstaltung sondern auf die gesamte Dauer zwischen Übergabe und Rücknahme des Busses.

+ Der Ausleiher haftet uneingeschränkt für das Verhalten der Gäste, Mitarbeiter und sonstigen Assoziierten – auch Dritten gegenüber. Der Vermieter ist von sämtlichen diesbezüglichen Ansprüchen schadlos zu halten.

+ Der Partybus ist nach jeder Benutzung – insbesondere nach Getränkeausschank oder Konsumation im Bus – umgehend zu reinigen. Bei Missachtung wird eine Reinigungspauschale in Rechnung gestellt. Die Pauschale richtet sich nach Art und Umfang der Verschmutzung und beträgt mindestens EUR 50,- netto.

+ Sollte die Verschmutzung derart groß sein, dass eine Schädigung des Materials des Busses eintritt (Unbrauchbarmachung von Polstern und Decken, Bodenschäden durch verschüttete Getränke, etc.) wird eine angemessene Schadenswiedergutmachung in Rechnung gestellt.

+ Bei Schäden am oder im Bus wird die Schadenshöhe prinzipiell mit dem Wiederbeschaffungswert bzw. dem Preis der Wiederinstandsetzung (Preis für neue Teile + Arbeitszeit für Beschaffung und Einbau) angenommen.

6. Technisches Equipment

+ Bei Benutzung von technischem Equipment (Ton- und Lichtanlage, Mischpult, Cd-Spieler, Mikrofone, Autoradio) gelten sämtliche in diesen AGB genannten Punkte sofern anwendbar sinngemäß.

+ Technisches Equipment darf nur von ausreichend fachkundigen Personen bedient werden.

7. Ausfall, Absagen und technisches Gebrechen

+ Bei Ausfall des Busses auf Grund eines technischen Gebrechens oder sonstigen Gründen die durch den Vermieter verschuldet sind ist eine Mietpreis-Minderung aliquot zur ausgefallenen Zeit vorzunehmen. Darüber hinausgehende Ansprüche des Ausleihers (z.B. entgangener Gewinn, Schadenersatz) sind ausgeschlossen.

+ Ausfälle die kundenseitig oder anderweitig verschuldet sind – beispielsweise bei Veranstaltungsabsagen wegen Schlechtwetter, Krankheit, Budgetmangel oder nicht erteilten Genehmigungen – sind wie gewöhnliche Stornierungen zu handhaben (siehe weiter unten).

8. Allgemeines

+ Im Bus gilt Rauchverbot! Dieses ist vom Mieter unaufgefordert und nachhaltig durchzusetzen.

+ Die Benutzung des Busses erfolgt stets und zu 100% auf eigene Gefahr und Risiko.

+ Der Partybus Österreich wird standardmäßig inklusive der außen angebrachten Brandings/Werbebanner vermietet. Eine Änderung der angebrachten Werbeflächen ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter zulässig.

+ Eine Weitervermietung an Dritte ist ohne Zustimmung des Vermieters unzulässig. Sofern keine wichtigen Gründe dagegen sprechen ist einer solchen Weitervermietung jedoch prinzipiell zuzustimmen. Wichtige Gründe sind beispielsweise (aber nicht erschöpfend) die geplante Vermietung an

  • Personen/Organisationen die dem Ansehen oder Geschäft des Vermieters schaden könnten
  • Personen von denen zu befürchten ist, dass sie das Fahrzeug beschädigen werden.
    + Sollten Fälle eintreten die einer Klärung bedürfen und die in diesen Geschäftsbedingungen nicht explizit
  • geregelt sind, so ist eine Lösung zu finden, die anderen Klauseln hierin am nächsten kommt.

9. Foto- und Filmaufnahmen

+ Im Bus gemachte Foto- und Filmaufnahmen dürfen von Partybus Österreich , sowie von Sascha Reischl , zeitlich und räumlich uneingeschränkt verwendet werden. Dies gilt insbesondere aber nicht ausschließlich zur Bewerbung der Partybusse auf Facebook und in anderen Medien. Dieses Recht schließt explizit die Veröffentlichung von Medien mit ein, auf denen Gäste erkennbar abgelichtet werden.

Der Mieter hat alle seine Gäste dahingehend zu informieren und den Vermieter gegenüber etwaigen Ansprüchen schad- und klaglos zu halten.

Diese Klausel kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.

10. Terminverschiebungen

+ In besonderen Fällen (Buchung für Filmaufnahmen, Buchung von Roadshows oder anderen Großaufträgen), steht dem Vermieter das Recht zu, bereits gebuchte Termine zu verschieben oder ein anderes als das gebuchte Fahrzeug für einen Einsatz vorzuschlagen. Für eine solche Verschiebung ist eine angemessene Frist von mindestens 1 Monat vorher einzuhalten. Dem Mieter steht in diesem Fall eine kostenfreie Stornierung zu (siehe nächster Punkt). Andernfalls ist für den gebuchten Termin ein adäquates Ersatzfahrzeug ohne Mehrkosten zu stellen, oder ein anderer Termin zu finden, der für beide Seiten passend erscheint.

11. Ölverlust und mögliche Umwelteinwirkungen

+ Es handelt sich um historische Fahrzeuge. Bei der Platzierung des Busses kann  mit gewissen Öl- bzw Kühlwasserverlusten gerechnet werden. Üblicherweise sind diese durch Unterlegen eines Kartons leicht in den Griff zu bekommen.

+ Alle Fahrzeuge haben erhebliches Gewicht (ca. 10 Tonnen). Dem Mieter muss bewusst sein, dass beim Einfahren auf beispielsweise nasse Wiesen ein Flurschaden entstehen kann. Die Routen bzw Positionierungen sind vom Mieter vorher entsprechend zu planen.

12. Auftragserteilung, Zahlung und Stornierung

+ Die Mietpreise verstehen sich – sofern nicht explizit anders vereinbart – für Privatkunden als netto = brutto und für Geschäftskunden als netto + 20% USt.

+ Bei Fahrten die nach Zeit abgerechnet werden (Stundentarif) trägt der Mieter das Risiko für Verzögerungen durch Verkehrsbehinderungen, zu lange Pausenzeiten und ähnliches.

+ Unerwartete Zusatzkosten wie beispielsweise für Parkgebühren, City Tax, etc. sind vom Mieter zu tragen.

+ Im Falle einer kundenseitigen Stornierung eines gebuchten Auftrages werden an Stornokosten fällig:

  • 100% des Buchungsentgelts ab erhalt der Auftragsbestätigung für den Einsatzdatum
  • Als fixe Buchung gilt die schriftliche zusage via Whats App Mail oder andere schriftliche Kommunikations ebene  des Kunden, auf ein ausgestelltes Angebot, die Bestätigung eines gesendeten Angebots via E-Mail, eine mündliche fixe Vereinbarung oder sonstige schlüssige Handlung.
  • Schriftlich ausgestellte Angebote seitens des Vermieters behalten Ihre bindende Gültigkeit für einen Zeitraum von 10 Kalendertagen. Danach ist zwar von einem gleichbleibenden Mietpreis auszugehen, jedoch gilt es, die Verfügbarkeit der zu buchenden Termine neu zu überprüfen.
  • Der Mietpreis wird prinzipiell mit Leistungserbringung fällig. Eine andere Zahlungsmodalität kann jedoch mit beiderseitigem Einverständnis jederzeit vereinbart werden.
  • Bei Zahlungsverzug (+ 14 Tage oder mehr) gelten Verzugszinsen i.H.v. 7% als vereinbart. Kosten und Arbeitszeit für Mahnungen und/oder Schuldeneintreibung werden dem Mieter angelastet.

Mit dem Erhalt bzw der zur verfügungstellung dieser AGBs erkläre ich mich mit den obigen AGB einverstanden.